Categories:

Liebe Freund*innen des Großenasper Sportvereins,

Hygienekonzept-Aussensport-2021-11-22

Hygienekonzept-Hallensport-2021-11-22

Gültig ab dem 22.11.2021:

Einleitende Worte über persönliche Hygiene:
Das Coronavirus ist von einem Menschen zu einem anderen Menschen übertragbar. Der
Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute
der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder
Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Der Großenasper SV verfügt über einen ausgearbeiteten Hygieneplan, in dem die wichtigsten
Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur
Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler beizutragen. Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan des
GSV gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht.


Gesundheitszustand:

Treten folgende Symptome auf, ist die Teilnahme am Training untersagt:
1. Sämtliche Erkältungssymptome
2. Husten und Atemnot
3. Fieber ab 38°Celsius
4. Wenn die oben genannten Symptome bei anderen im Haushalt lebenden Personen vorliegen!
5. Bei einem positiven Test im Umfeld des/der Sportler/Sportlerin ist eine Trainingspause von 4
Wochen einzulegen


Minimierung der Risiken:
1. Fühlen sich Trainer*in oder Spieler*in aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf
das Training oder spezielle Übungen, so sollte darauf verzichten werden
2. Es ist besonders auf die Risikogruppen (Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen) zu
achten!


Organisatorische Umsetzung:
A. Grundsätze
1. Die Sportausübung innerhalb geschlossener Räume ist in jeder Mannschaftsstärke
für jeden Sport möglich.
2. Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmer*innen oder als Zuschauer*innen
eingelassen werden:
• Personen, die vollständig geimpft und im Besitz eines auf sie
ausgestellten Impfnachweises sind
• Personen, die genesen und im Besitz eines auf sie ausgestellten
Genesenennachweises sind
• Kinder bis zur Einschulung
• Minderjährige Schüler*innen, die anhand einer Bescheinigung der
Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen
schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet
werden
• Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus
geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung
nachweisen und im Besitz eines auf sie ausgestellten negativen
Testnachweises sind. Die dem Testnachweis zugrunde liegende Testung
darf maximal 24 Stunden zurückliegen        

3. Als Teilnehmer*innen gelten nun alle anwesenden Personen. Dies schließt unter
anderem folgende Personengruppen ein: Übungsleiter*innen, Schiedsrichter*innen,
Vereins- oder Verbandsfunktionäre, Teammanager*innen, Wettkampfleitungen,
Medienvertreter*innen, Betreuer*innen, medizinisches Personal bzw. Ersthelfer*innen
(soweit kein Notfall vorliegt) und weitere Mitglieder von Organisations- und
Helferteams.
4. Es gibt keine konkrete Teilnehmeroberbegrenzung.
Schulungsraum und Aufenthaltsraum der Fußballsparte dürfen nur von den in Absatz A 2.
beschriebenen Personen betreten werden. Es wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 m
einzuhalten.
Im gesamten Innenbereich mit Ausnahme des Spielfeldes muss eine Mund-NasenBedeckung getragen werden.


Zugangskontrollen zur Ermittlung des 2G-Nachweises:
Zugangskontrollen müssen weiterhin durch eine Person vor Ort – im Trainingsbetrieb durch die verantwortlichen Trainer*innen – ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dabei kann wie folgt vorgegangen werden:


• In einer Mitgliederliste kann festgehalten werden, welche Mitglieder grundsätzlich in den
Innenbereichen Sport treiben dürfen. Das sind die vollständig Geimpften und die Genesenen
(mindestens 28 Tage und bis zu maximal 6 Monate nach Infektion). Dies sollte aus Gründen des Datenschutzes nur durch Sichtkontrolle und „Häkchen“ bzw. Datum bei Genesenen in der Liste erfolgen. Kopien der Nachweise dürfen nicht angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Mitglieder können dann – ohne jedes Mal beim Einlass kontrolliert zu werden – in Innenräumen trainieren.


• Mit Hilfe der CovPassCheck-App können Impf- und Genesenenstatus datenschutzkonform
geprüft werden (s. Anhang).


Regelungen für Umkleide- und Duschräume:

  1. Die Umkleide- und Duschräume dürfen nur von den in Absatz A2. beschriebenen
    Personen betreten werden.
  2. Achtung: Das Wasser in den Duschräumen ist kein Trinkwasser!
  3. Alle Fenster der Umkleideräume sowie die Oberlichtfenster in den Duschräumen
    müssen geöffnet sein.
  4. Die Umkleide- und Duschräume werden gereinigt, desinfiziert und ausreichend gelüftet,
    bevor sie von weiteren Mannschaften genutzt werden können.


Allgemeine Hygieneregeln

  1. Die Sanitäranlagen werden täglich gereinigt und desinfiziert.
  2. Händewaschen (mindestens 30 Sekunden mit Seife) nach jedem Toilettengang.
  3. Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch und dabei immer den
    Mindestabstand einhalten.  
  4. Alle Trainingsgeräte müssen nach jeder Trainingseinheit desinfiziert werden.
  5. Nur den offiziellen Weg zu den Toiletten, sowie zum Geräteraum benutzen.
  6. Es wird empfohlen Getränkeflaschen zu Hause zu füllen.
  7. Die Trainer, Betreuer und andere Offizielle, die beim Training anwesend sind, haben einen Mund- und Nasenschutz sowie Einmalhandschuhe bei sich zu führen, damit man bei Verletzungen der Spieler*innen sich und den/die Spieler*in schützt.

Comments are closed